Erklärung zur Zugänglichkeit

Die Einrichtung JOSÉ CARLOS PÉREZ JUAN verpflichtet sich, ihre Website gemäß dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen des öffentlichen Sektors für mobile Geräte zugänglich zu machen. Öffnet in neuem Fenster "Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für die Website notariaperezjuan.es.

Status der Einhaltung: 

Diese Website entspricht teilweise der RD 1112/2018 aufgrund der Ausnahmen und der Nichteinhaltung der unten aufgeführten Aspekte.

Inhalt nicht zugänglich
Der nachstehende Inhalt ist aus den folgenden Gründen nicht zugänglich:
1. die Nichteinhaltung des RD 1112/2018

  • Es gibt Logos und Bilder mit falschem oder verwirrendem Alternativtext und komplexe Bilder ohne textliche Beschreibung [Anforderung 9.1.1.1.1 Nichttextlicher Inhalt, UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt falsch erstellte Listen (keine Listenbeschriftung), Tabellen mit falsch beschrifteten Zellen und unsichtbare Beschriftungen von Formularelementen (Anforderung 9.1.3.1 Informationen und Beziehungen der UNE-EN 301549:2022).
  • Es gibt Tabellen, die nicht an kleine Bildschirmgrößen angepasst sind, und Formularfelder, die auf kleinen Bildschirmen nicht korrekt angezeigt werden [Anforderung 9.1.4.10 Textanpassung, in UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Text, der nicht korrekt angezeigt wird, wenn Zeilenhöhen und -abstände geändert werden [Anforderung 9.1.4.12 Textabstand, UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Elemente, die nicht über die Tastatur zugänglich sind, wie z. B. Links zu sozialen Netzwerken, der Texteditor für Kommentare, Elemente zum Sortieren von Suchergebnissen, Paginierung von Suchergebnissen oder Kalenderpfeile [Anforderung 9.2.1.1.1 Tastatur, von UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Elemente, die den Fokus nicht erhalten und daher nicht über die Tastatur bedient werden können, z. B. [Anforderung 9.2.4.3 Fokusreihenfolge, aus UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Links, deren Funktion nicht korrekt angegeben ist (sie haben eine unzureichende Beschreibung, einen zu allgemeinen Text, einen unangemessenen Titel...). [Anforderung Nr. 9.2.4.4.4 Zweck von Links, der UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Überschriften mit sich wiederholendem und/oder nicht beschreibendem Text [Anforderung Nummer 9.2.4.6 Überschriften und Kennzeichnungen, UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Bilder, Infografiken, Link- oder Schaltflächentexte, Überschriftentexte und Inhalte, die nicht in andere Sprachen übersetzt sind [Anforderung 9.3.1.2 Sprache der Teile, von UNE-EN 301549:2022].
  • Auf einigen Seiten wird dasselbe Symbol für verschiedene Zwecke verwendet, was zu Verwirrung führt [Anforderung 9.3.2.4 Konsistente Kennzeichnung, UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Fehlermeldungen, die nicht sehr beschreibend sind, oder Fehlermeldungen, die nicht in einer einzigen Meldung zusammengefasst sind, sowie fehlende Vorschläge im Formular, um die Felder korrekt auszufüllen [Anforderung 9.3.3.1 Identifizierung von Fehlern, von UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Formulare mit obligatorischen Feldern, bei denen der Benutzer nicht darüber informiert wird, sowie Felder, bei denen ein Textbeispiel für das Format des Feldes fehlt (z. B. DNI) [Anforderung 9.3.3.2 Etiketten und Anweisungen, UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Formularfelder, bei denen ein Fehler gemeldet wird, wenn ein falscher Wert eingegeben wird, aber kein Vorschlag zur Korrektur gemeldet wird. [Anforderung Nr. 9.3.3.3.3 Vorschläge für Fehler, von UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Seiten mit Syntaxfehlern, weshalb einige Support-Produkte den Inhalt möglicherweise nicht richtig interpretieren (doppelte Seiten-IDs, nicht geschlossene Tags, falsche Tag-Konstruktion...) [Anforderung 9.4.1.1.1 Verarbeitung, UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Seiten, auf denen unterstützende Produkte nicht in der Lage sind, Informationen zu erhalten, zu interagieren und den Status von Bedienelementen der Benutzeroberfläche zu erkennen, z. B. Hilfemeldungen, Statusmeldungen zu Aktionsergebnissen, Link-Attribute, Bilder in der Seitensprache..., die zum Zeitpunkt ihres Erscheinens nicht von Bildschirmlesegeräten gelesen werden können [Anforderung 9.4.1.2 Name, Funktion, Wert von UNE-EN 301549:2022].
  • Auf einigen Webseiten kann es gelegentlich zu Bearbeitungsfehlern kommen.
  1. Unverhältnismäßige Belastung
  • Nicht anwendbar.
  1. Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften.
  • Es kann vorkommen, dass Office-Dateien in PDF- oder anderen Formaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden, nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Es wurden jedoch Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die meisten von ihnen dies tun.

PRechtsmittel für diese Zugänglichkeitserklärung

Diese Erklärung wurde am 13/08/2024 erstellt.

Die Methode zur Erstellung der Erklärung war eine Selbstbewertung, die von der Einrichtung selbst durchgeführt wurde.
Letzte Überarbeitung der Erklärung: 13/08/2024.

Bemerkungen und Kontaktangaben

Sie können Mitteilungen über Anforderungen an die Zugänglichkeit (Artikel 10.2.a) des RD 1112/2018) machen, wie z. B.:

  • jeden möglichen Verstoß gegen die Vorschriften dieser Website zu melden
  • Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt
  • sonstige Fragen zu stellen oder Verbesserungsvorschläge zur Zugänglichkeit der Website zu machen

Über das folgende Kontaktformular.
Sie können einreichen:
- eine Beschwerde über die Einhaltung der Anforderungen des RD 1112/2018 oder

  • eine Anfrage für zugängliche Informationen in Bezug auf:
  • Inhalte, die vom Anwendungsbereich der RD 1112/2018 gemäß Artikel 3 Absatz 4 ausgeschlossen sind
  • Inhalte, die von den Zugänglichkeitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

In dem Antrag auf Zugang zu Informationen müssen der Sachverhalt, die Gründe und der Antrag klar dargelegt werden, um nachzuweisen, dass der Antrag angemessen und rechtmäßig ist.

Fakultativer Inhalt

Diese Website erfüllt die Anforderungen der UNE-EN 301549:2022 unter Berücksichtigung der Ausnahmen der RD 1112/2018.

Die letzte Überprüfung der Zugänglichkeit wurde am 13.08.2024 durchgeführt.
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