Notar für Ausländer in Almoradí, Alicante
Bei Notaría Pérez Juan bieten wir ein umfassendes Angebot an spezialisierten notariellen Dienstleistungen für Ausländer. Von der Vereidigung auf die spanische Staatsbürgerschaft über die Erlangung einer vorläufigen NIF bis hin zur Verwaltung von Apostillen - wir sind für Sie da, um alle Ihre Verfahren schnell und effizient zu erledigen.
Dies ist eines der letzten Verfahren zur Erlangung der spanischen Staatsangehörigkeit durch Wohnsitznahme, das schnell beim Notar durchgeführt werden kann, wodurch die langen Wartezeiten bei den Standesämtern vermieden werden. Es besteht darin, zu schwören oder zu versprechen, die spanischen Gesetze einzuhalten, auf die bisherige Staatsangehörigkeit zu verzichten (oder sie beizubehalten, wenn ein Abkommen über die doppelte Staatsangehörigkeit besteht) und den Namen und die beiden Nachnamen anzugeben, die für die Ausstellung des Personalausweises erforderlich sind.
Wir erleichtern die Familienzusammenführung für Einwohner des Schengen-Raums und stellen sicher, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, um Ihre Familienmitglieder nach Spanien zu holen.
Dieses Dokument wird von Personen verwendet, die Staatsangehörige des Schengen-Raums (EU-EWR (Island, Norwegen und Liechtenstein)-Schweiz) sind und ihren Wohnsitz in Spanien haben, um einen Familienangehörigen aufzunehmen, der für mehr als 90 Tage und bis zu 5 Jahren nach Spanien kommt, sofern der Familienangehörige Staatsangehöriger eines Landes ist, das für die Einreise nach Spanien ein Visum benötigt.
Unser Notar für Ausländer bescheinigt in einer notariellen Urkunde die Absicht des Familienmitglieds, dem EU-Bürger "nachzuziehen", und dass das Familienmitglied über ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung verfügt und die einschlägigen Vorschriften erfüllt.
Es ist wichtig, klarzustellen, dass, wenn der Zweck der Reise ein Urlaub für einen Zeitraum von weniger als 90 Tagen ist, das Dokument, das Sie benötigen, ein EINLADUNGSBRIEF ist, der von der Polizei bearbeitet wird.
Wir besorgen die vorläufige NIF für Minderjährige, im Ausland lebende Spanier und Ausländer ohne NIE, damit sie Geschäfte wie Kauf und Verkauf oder die Gründung von Unternehmen in Spanien durchführen können.
Beim Notariat können wir die vorläufige NIF in drei Situationen beantragen und erhalten:
1.- Kinder unter 14 Jahren;
2.- Spanier mit Wohnsitz im Ausland; und
3.- Ausländer, die nicht verpflichtet sind, eine NIE in Spanien zu haben, weil sie nicht beabsichtigen, sich in Spanien aufzuhalten.
Dieser dritte und letzte Fall (Buchstabe M) ist in der Praxis am häufigsten anzutreffen: Es handelt sich um einen ausländischen Investor, der nicht in Spanien wohnen wird und den Kauf und Verkauf einer Immobilie oder die Gründung eines Unternehmens in Spanien unterzeichnen möchte, ohne die NIE erhalten zu haben. In diesem Fall kann unser fachkundiger Notar für Ausländer in Almoradí, Alicante, den NIF-Brief M telematisch und sofort beschaffen, so dass mit diesem NIF die entsprechenden Steuern gezahlt werden können und die Urkunde im Immobilien- oder Handelsregister eingetragen werden kann, um eine maximale Geschwindigkeit zu erreichen. Wenn der Investor später verpflichtet ist, die NIE in Spanien zu erhalten, ist er verpflichtet, dies innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der NIE zu melden.
Diese Dienstleistung ermöglicht es dem zukünftigen Käufer, den Kauf- und Verkaufsbetrag auf ein notarielles Konto zu überweisen, wodurch eine sichere und zuverlässige Transaktion gewährleistet wird.
In diesem Dokument verpflichtet sich der künftige Käufer einer Immobilie in Spanien, den Kaufpreis auf das Instrumentalkonto des Notariats zu überweisen, so dass der Notar bei der Unterzeichnung der Urkunde einen Scheck auf dieses Konto ausstellt und ihn dem Verkäufer übergibt.
Es handelt sich um ein in einigen europäischen Ländern (u. a. Belgien und Niederlande) sehr verbreitetes System, das auf dem Vertrauen beruht, das die verschiedenen am Kauf- und Verkaufsvorgang beteiligten Parteien dem Notar entgegenbringen.
Der potenzielle Erwerber muss in der notariellen Hinterlegungsurkunde unter Androhung der Fälschung einer öffentlichen Urkunde erklären, dass die Gelder von einem Konto stammen, das auf seinen Namen eröffnet wurde, und dass weder er noch diese Gelder in einer nicht kooperativen Gerichtsbarkeit (ehemalige Steuerparadiese) belegen sind. Als Nachweis für diese Erklärung muss er eine Bankbescheinigung vorlegen.
Wir kümmern uns um die Apostille von notariellen Dokumenten, die für ihre internationale Gültigkeit erforderlich ist, sowohl in physischer Form als auch online.
Dies ist das Verfahren, mit dem bestätigt wird, dass der spanische Notar, der die Urkunde unterzeichnet hat, wirklich ein Notar ist und sein Amt ausübt. Die Apostille ist für bestimmte Dokumente notwendig, die im Ausland verwendet werden sollen. Unser Notar für Ausländer in Alicante kann Ihre Apostille in physischer Form oder online ausstellen.